{"id":2160,"date":"2018-02-15T14:15:45","date_gmt":"2018-02-15T13:15:45","guid":{"rendered":"https:\/\/www.textmaster.com\/blog\/?p=2160\/"},"modified":"2018-02-15T14:58:34","modified_gmt":"2018-02-15T13:58:34","slug":"rechtliche-neuerungen-onlinehandel","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/de.textmaster.com\/blog\/rechtliche-neuerungen-onlinehandel\/","title":{"rendered":"Rechtliche Neuerungen: Das erwartet H\u00e4ndler 2018"},"content":{"rendered":"<p>Das Jahr 2018 wird ein spannendes und herausforderndes Jahr f\u00fcr den E-Commerce. Einige rechtliche\u00a0Neuerungen im Onlinehandel\u00a0bringen dieses Jahr\u00a0entscheidende\u00a0Ver\u00e4nderungen mit sich. Daher ist eine gute Vorbereitung f\u00fcr jeden H\u00e4ndler und Dienstleister unentbehrlich.<\/p>\n<h2>Ein kurzer Blick in den R\u00fcckspiegel&#8230;<\/h2>\n<p>Den ersten Monat des Jahres haben wir schon hinter uns gebracht, doch hatte der Beginn des Jahres es schon sofort in sich. Direkt <strong>am 01.01.2018 wurde das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (BGB) ge\u00e4ndert<\/strong>. Zwar bezieht sich die Gesetzes\u00e4nderung im Wesentlichen auf die <strong>Baubranche<\/strong>, sie hat aber auch Auswirkungen auf den <strong>Online-Handel<\/strong>, denn\u00a0sie erfasst auch Gew\u00e4hrleistungsf\u00e4lle. Das Gute daran ist, dass\u00a0das Gesetz nun <strong>h\u00e4ndlerfreundlicher<\/strong> werden soll.<br \/>\nBei einem Mangel an Einbauger\u00e4ten muss der Unternehmer im Falle eines Mangels die Kosten f\u00fcr Aus- und Einbau tragen. Bisher hatte er in diesen F\u00e4llen Probleme, sich seine Kosten von anderen Vertriebspartnern zur\u00fcckzuholen. Durch die \u00c4nderung kann der H\u00e4ndler die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten nun (einfacher) in der Lieferkette zur\u00fcckgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Gro\u00dfh\u00e4ndler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.<br \/>\nDaneben gab es eine gr\u00f6\u00dfere \u00c4nderung ab dem 13.01.2018. Durch die Umsetzung des <strong>Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2)<\/strong> ist es <strong>nicht mehr erlaubt<\/strong>, f\u00fcr die Bezahlung mittels Lastschrift, Bank\u00fcberweisung und Karte, z.B. Kreditkarte, <strong>zus\u00e4tzliche Geb\u00fchren zu verlangen<\/strong>. Diese \u00c4nderungen gelten sowohl f\u00fcr station\u00e4re als auch f\u00fcr Online-H\u00e4ndler.<\/p>\n<h2>Neuer, einheitlicher Datenschutz in der EU<\/h2>\n<p>Der gr\u00f6\u00dfte Brocken kommt im Mai auf H\u00e4ndler zu. Grund ist die <strong>EU-Verordnung<\/strong>, die als Verordnung direkt und ohne weitere Umsetzungen auch in den jeweiligen Mitgliedstaat gilt. Sie soll in Europa den <strong>Datenschutzstandard<\/strong> harmonisieren. Sie gilt ausnahmslos f\u00fcr alle Unternehmen, die personenbezogene Daten aus der EU erheben und verarbeiten.<br \/>\nDa sie den Schutz von Daten erfasst, ist sie auch ohne Weiteres im B2B-Bereich anwendbar.<br \/>\nZahlreiche Webseiten und Beh\u00f6rden bereiten sich bereits jetzt auf die gro\u00dfen Rechts\u00e4nderungen vor, die unter anderem eine Erweiterung der Rechte der Betroffenen als auch neue <strong>Informationspflichten<\/strong> umfassen. Auch wenn die <strong>DSGVO<\/strong> erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es m\u00fcssen zahlreiche Ma\u00dfnahmen im Unternehmen ergriffen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten ge\u00e4ndert werden. Die verbleibende Zeit sollte deshalb f\u00fcr eine intensive Vorbereitung genutzt werden.<\/p>\n<h2>Neue Energie-Labels f\u00fcr den Handel ab Herbst 2018<\/h2>\n<p>Eine <strong>EU-Verordnung zur Energiekennzeichnung<\/strong> trat schon 2017 in Kraft und fordert seit dem Stichtag, dem 01.08.2017, eine tiefer gehende Kennzeichnung des Energieverbrauchs in der Werbung. Bis Herbst 2018 werden zudem die Energie-Labels diverser Haushaltsger\u00e4te durch gesonderte Verordnungen \u00fcberarbeitet und <strong>EU-weit auf eine einheitliche Skala von A bis G<\/strong> angeglichen. F\u00fcr die zwingende Verwendung der neuen Label haben H\u00e4ndler jedoch noch eine \u00dcbergangszeit, m\u00fcssen sie also zwingend erst ab 2019 im Online-Shop und am Produkt verwenden.<\/p>\n<h2>Ende des Geoblockings 2018<\/h2>\n<p>Oftmals war es f\u00fcr K\u00e4ufer bisher nicht m\u00f6glich, Produkte auf anderen L\u00e4nderseiten zu kaufen, wenn dies durch die entsprechenden Webseiten beschr\u00e4nkt wurde. Dies ist als das sogenannte Geoblocking bekannt. Durch eine EU-Verordnung, die dann europaweit g\u00fcltig w\u00e4re, soll dies nun einged\u00e4mmt und verhindert werden. <strong>So k\u00f6nnte der grenz\u00fcberschreitende Handel noch weiter vorangetrieben werden<\/strong>. Die Verordnung wurde nun am 06.02.2018 beschlossen. Die neuen Regelungen sollen schon ab Ende 2018 gelten und damit den <a href=\"https:\/\/de.textmaster.com\/blog\/steuern-und-zoelle-onlinehandel\/\">sorglosen grenz\u00fcberschreitenden Weihnachtseinkauf<\/a> garantieren.<\/p>\n<h2>Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019<\/h2>\n<p>Nicht dessen Inkrafttreten, wohl aber dessen Vorbereitungen sind auch 2018 Thema f\u00fcr den Online-Handel. Denn es gilt jetzt schon der Grundsatz: <strong>Online-H\u00e4ndler d\u00fcrfen nur Verpackungen an Endverbraucher versenden, die in Deutschland lizenziert sind<\/strong>. Mit dem technischen Fortschritt sind jedoch neue Methoden f\u00fcr die Verwertung von Verpackungsabf\u00e4llen hinzugekommen und die Verpackungsverordnung damit teilweise veraltet. Aus der Verpackungsverordnung wird ab dem 01.01.2018 daher ein Verpackungsgesetz, was an dessen Stelle treten wird. Daher lohnt sich 2018 schon ein Blick darauf.<\/p>\n<h2>Der H\u00e4ndlerbund hilft!<\/h2>\n<p>Die Umsetzung der anstehenden rechtlichen Neuerungen im Onlinehandel wird vielen Unternehmen einen enormen Mehraufwand verursachen. Der H\u00e4ndlerbund steht Ihnen <strong>bei juristischen Fragen als kompetenter Partner<\/strong> zur Seite. <strong>Wenn Sie sich als Kunde von TextMaster jetzt f\u00fcr die umfassenden Rechtsdienstleistungen des H\u00e4ndlerbundes entscheiden, erhalten Sie mit dem Rabattcode P841#2015 einen Nachlass von 2 Monaten<\/strong> auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl im ersten Jahr.<\/p>\n<p><a href=\"https:\/\/goo.gl\/VjhuDJ\">Mehr \u00fcber den H\u00e4ndlerbund erfahren<\/a><\/p>\n<p><strong>\u00dcber den Autor<\/strong><\/p>\n<p>Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 f\u00fcr den H\u00e4ndlerbund als juristischer Redakteur t\u00e4tig. Im Bereich E-Commerce ber\u00e4t und berichtet er regelm\u00e4\u00dfig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce t\u00e4tig.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Das Jahr 2018 wird ein spannendes und herausforderndes Jahr f\u00fcr den E-Commerce. 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