Rechtliche Neuerungen: Das erwartet Händler 2018

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Das Jahr 2018 wird ein spannendes und herausforderndes Jahr für den E-Commerce. Einige rechtliche Neuerungen im Onlinehandel bringen dieses Jahr entscheidende Veränderungen mit sich. Daher ist eine gute Vorbereitung für jeden Händler und Dienstleister unentbehrlich.

Ein kurzer Blick in den Rückspiegel…

Den ersten Monat des Jahres haben wir schon hinter uns gebracht, doch hatte der Beginn des Jahres es schon sofort in sich. Direkt am 01.01.2018 wurde das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geändert. Zwar bezieht sich die Gesetzesänderung im Wesentlichen auf die Baubranche, sie hat aber auch Auswirkungen auf den Online-Handel, denn sie erfasst auch Gewährleistungsfälle. Das Gute daran ist, dass das Gesetz nun händlerfreundlicher werden soll.
Bei einem Mangel an Einbaugeräten muss der Unternehmer im Falle eines Mangels die Kosten für Aus- und Einbau tragen. Bisher hatte er in diesen Fällen Probleme, sich seine Kosten von anderen Vertriebspartnern zurückzuholen. Durch die Änderung kann der Händler die ihm entstandenen Aus- und Einbaukosten nun (einfacher) in der Lieferkette zurückgeben und von seinem Vertragspartner, beispielsweise dem Großhändler oder Hersteller, Kostenersatz fordern.
Daneben gab es eine größere Änderung ab dem 13.01.2018. Durch die Umsetzung des Zahlungsdiensterichtlinie (PSD 2) ist es nicht mehr erlaubt, für die Bezahlung mittels Lastschrift, Banküberweisung und Karte, z.B. Kreditkarte, zusätzliche Gebühren zu verlangen. Diese Änderungen gelten sowohl für stationäre als auch für Online-Händler.

Neuer, einheitlicher Datenschutz in der EU

Der größte Brocken kommt im Mai auf Händler zu. Grund ist die EU-Verordnung, die als Verordnung direkt und ohne weitere Umsetzungen auch in den jeweiligen Mitgliedstaat gilt. Sie soll in Europa den Datenschutzstandard harmonisieren. Sie gilt ausnahmslos für alle Unternehmen, die personenbezogene Daten aus der EU erheben und verarbeiten.
Da sie den Schutz von Daten erfasst, ist sie auch ohne Weiteres im B2B-Bereich anwendbar.
Zahlreiche Webseiten und Behörden bereiten sich bereits jetzt auf die großen Rechtsänderungen vor, die unter anderem eine Erweiterung der Rechte der Betroffenen als auch neue Informationspflichten umfassen. Auch wenn die DSGVO erst am 25.05.2018 in Kraft tritt: Es müssen zahlreiche Maßnahmen im Unternehmen ergriffen und Abschnitte in den verwendeten Rechtstexten geändert werden. Die verbleibende Zeit sollte deshalb für eine intensive Vorbereitung genutzt werden.

Neue Energie-Labels für den Handel ab Herbst 2018

Eine EU-Verordnung zur Energiekennzeichnung trat schon 2017 in Kraft und fordert seit dem Stichtag, dem 01.08.2017, eine tiefer gehende Kennzeichnung des Energieverbrauchs in der Werbung. Bis Herbst 2018 werden zudem die Energie-Labels diverser Haushaltsgeräte durch gesonderte Verordnungen überarbeitet und EU-weit auf eine einheitliche Skala von A bis G angeglichen. Für die zwingende Verwendung der neuen Label haben Händler jedoch noch eine Übergangszeit, müssen sie also zwingend erst ab 2019 im Online-Shop und am Produkt verwenden.

Ende des Geoblockings 2018

Oftmals war es für Käufer bisher nicht möglich, Produkte auf anderen Länderseiten zu kaufen, wenn dies durch die entsprechenden Webseiten beschränkt wurde. Dies ist als das sogenannte Geoblocking bekannt. Durch eine EU-Verordnung, die dann europaweit gültig wäre, soll dies nun eingedämmt und verhindert werden. So könnte der grenzüberschreitende Handel noch weiter vorangetrieben werden. Die Verordnung wurde nun am 06.02.2018 beschlossen. Die neuen Regelungen sollen schon ab Ende 2018 gelten und damit den sorglosen grenzüberschreitenden Weihnachtseinkauf garantieren.

Neues Verpackungsgesetz ab 01.01.2019

Nicht dessen Inkrafttreten, wohl aber dessen Vorbereitungen sind auch 2018 Thema für den Online-Handel. Denn es gilt jetzt schon der Grundsatz: Online-Händler dürfen nur Verpackungen an Endverbraucher versenden, die in Deutschland lizenziert sind. Mit dem technischen Fortschritt sind jedoch neue Methoden für die Verwertung von Verpackungsabfällen hinzugekommen und die Verpackungsverordnung damit teilweise veraltet. Aus der Verpackungsverordnung wird ab dem 01.01.2018 daher ein Verpackungsgesetz, was an dessen Stelle treten wird. Daher lohnt sich 2018 schon ein Blick darauf.

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Über den Autor

Ivan Bremers ist Volljurist und seit 2017 für den Händlerbund als juristischer Redakteur tätig. Im Bereich E-Commerce berät und berichtet er regelmäßig zu Rechtsthemen, welche die Branche bewegen. Daneben ist er als Referent auf Veranstaltungen rund um das Thema E-Commerce tätig.

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