Achtung Zoll! Das müssen Sie beim Onlinehandel im Ausland beachten

Von

Grenzüberschreitender Verkauf hat hinsichtlich der in den jeweiligen Ländern geltenden Steuergesetzen eine Reihe von rechtlichen und finanziellen Folgen. Je nach Art des Kundens (B2B oder B2C), dem Standort (innerhalb oder außerhalb der EU) und den Fernabsatzgrenzen müssen Unternehmen für verschiedene Steuern und Zölle aufkommen. Auch digitale Produkte (Berichte, Tutorials, Online-Zeitschriften, Spiele) unterliegen in manchen Ländern Steuervorschriften.

Mehrwertsteuer auf Online-Produkte

Für B2C-Produkte, die online verkauft werden, gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in das die Waren versandt werden. Wenn die Firma unter einer bestimmten Grenze liegt, die von Land zu Land unterschiedlich ist, kann sie den Mehrwertsteuersatz ihres Landes berechnen. Wenn die Grenze jedoch überschritten wird, muss sie den Mehrwertsteuersatz des Landes berechnen, in das sie verkauft. Wenn Sie absehen können, dass Sie in einem bestimmten Land größere Geschäfte machen werden, ist es wichtig, dass Sie sich bei den Steuerbehörden vor Ort registrieren.

 

Übersicht Steuern und Zölle grenzüberschreitender Handel

 

Mehrwertsteuer auf Online-Dienste

Seit dem 1. Januar 2015 gilt für alle Dienste, die online verkauft werden, der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem sich der Verbraucher befindet. Das hat folgende Auswirkungen:

1. Für alle Dienste gilt der Mehrwertsteuersatz des Landes, in dem sich der Verbraucher befindet.
2. Der Dienstanbieter muss die Mehrwertsteuer in jedem EU-Land, in dem die Dienste genutzt werden, in seiner Steuererklärung angeben und bezahlen.

Um den Aufwand für die Dienstanbieter in Bezug auf die verwaltungstechnischen Formalitäten in den einzelnen EU- Ländern zu reduzieren, wurde 2015 ein Sonderprogramm eingerichtet: Mini One Stop Shop – MOSS. Anbieter von Online-Diensten können die Mehrwertsteuer für alle ihre Umsätze in EU-Ländern auf einer einzigen Oline-Plattform angeben.

 

Weitere Informationen über Steuern und Zölle

 

Zollgebühren

Zusätzlich zur Mehrwertsteuer, die beim Kauf auf die Produkte berechnet wird, fallen an der Grenze auch Zollgebühren an. Für diese Gebühren muss normalerweise der Kunde aufkommen. Unerwartete Zollgebühren können jedoch zu einem Vertrauensverlust und damit zum Verlust des Kunden sowie zu negativem Feedback in Form von Rezensionen oder Beiträgen auf sozialen Medien führen.

Zollgebühren und Steuern werden nach einer Kombination aus verschiedenen Faktoren berechnet:

  • Deklarierter Warenwert
  • Versandkosten
  • Tarifabkommen
  • Verwendung des Produkts
  • Codenummer nach dem harmonisierten System (HS)

Lesen Sie noch mehr Tipps und Erfahrungsberichte in unserem ultimativen Leitfaden zur Entwicklung des Cross-Border-Verkaufs in Europa, der in Zusammenarbeit mit Lengow entstanden ist.

Cross-border Ecommerce in Europe

Das könnte Ihnen auch gefallen
Fakten & Zahlen, Tipps & Hinweise