Dies ist ein Partnerartikel vom Händlerbund und wurde vom juristischem Redakteur Melvin Dreyer verfasst. Erfahren Sie alles über die wichtigsten rechtlichen Neuerungen für den europäischen E-Commerce 2020.

Auch 2020 wird es im E-Commerce nicht langweilig: Die Europäische Union hat zahlreiche Änderungen geplant oder bereits verabschiedet.

 

Ein großer Teil der Gesetze, die Online-Händler bei ihrer Arbeit berücksichtigen müssen, beruht mittlerweile auf rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Hier arbeitet man angestrengt daran, einen einheitlichen Binnenmarkt zu schaffen, und damit beispielsweise  grenzüberschreitenden Handel auch für kleine und mittelständische Unternehmen zu vereinfachen bzw. erst zu ermöglichen. Im Jahr 2020 sind insofern wieder einige Vorhaben geplant, die sich noch in diesem Jahr, spätestens aber in den kommenden auch auf Online-Händler und die E-Branche auswirken werden.

 

CPC-Verordnung: Behörden können Shops schließen

Nicht nur für Unternehmer soll der Rechtsrahmen in der EU möglichst harmonisch sein, sondern auch für Verbraucher: Insbesondere dem grenzüberschreitenden Handel mit diesen widmet sich die seit dem 17. Januar 2020 geltende CPC-Verordnung (Consumer Protection Cooperation) im Gebiet des Europäischen Wirtschaftsraumes. Rein inländischer Handel wird hiervon nicht erfasst.

Die Verordnung sieht ein Netzwerk aus Verbraucherschutzbehörden vor, das immer dann tätig werden soll, wenn viele Verbraucher aus einem Mitgliedstaat durch ein Unternehmen aus einem anderen in ihren Verbraucherrechten verletzt werden. Die Behörden erhalten für solche Fälle weiterreichende Befugnisse, und dürfen etwa Prüfungen vor Ort durchführen, Dokumente einsehen oder Testkäufe durchführen.

Aber auch die Reaktionsmöglichkeiten werden stärker ausgeprägt: Verbraucher dürfen über Entschädigungsansprüche informiert, bestimmte Praktiken Unternehmen unmittelbar untersagt werden. Neben dem Verhängen von Bußgeldern gibt es dann noch ein Mittel der letzten Wahl. Zeigt nichts anderes Wirkung, dürfen die Behörden in schwerwiegenden Fällen Shops abschalten lassen.

 

Omnibus-Richtlinie mit zahlreichen Änderungen

Mit der Omnibus-Richtlinie wurde gleich ein ganzes Paket an Maßnahmen für den E-Commerce geschnürt. Sie ist am 7. Januar 2020 in Kraft getreten, für Händler ist diese Frist jedoch praktisch wenig bedeutend. Da es sich um eine EU-Richtlinie handelt, müssen ihre Regelungen erst durch die nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden, damit sie Wirkung entfalten. Dafür hat Deutschland noch knapp zwei Jahre Zeit.

Die bevorstehenden Änderungen greifen an vielen Punkten ein: Geändert werden beispielsweise die Verbraucherrechte- und die Preisangaben-Richtlinie, was Bewegung in die Kennzeichnungs- und Informationspflichten bringen wird. Davon betroffen sind insbesondere auch Marktplätze, die dann beispielsweise ihre wichtigen Rankingfaktoren offenlegen sollen. Diese Transparenz könnte auch für Marktplatz-Händler vorteilhaft sein. Weitere Änderungen betreffen etwa eine Erleichterung des Vertragsschlusses via Chat, die Echtheit von Kundenbewertungen oder Hinweispflichten bei personalisierten Preisen. Etwaige Bußgelder sollen EU-weit harmonisiert werden.

Wie sich die Änderungen konkret gestalten, hängt von der Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber ab.

 

Steuerpaket: Grenzüberschreitender Handel im Fokus

Auch im Bereich Steuern stehen einige Änderungen bevor, welche besonders die Mehrwertsteuer betreffen.

Ende 2020 wird zunächst die Europäische Staatsanwaltschaft ihre Arbeit aufnehmen, 22 Mitgliedstaaten beteiligen sich an diesem Projekt und wollen die Zusammenarbeit der einzelnen Behörden besonders im Hinblick auf die Themen Subventionsbetrug, Korruption und grenzüberschreitendem Mehrwertsteuerbetrug.

Generell soll die grenzüberschreitende Besteuerung jedoch einfacher werden. Ab 2021 soll es eine zentrale inländische Anlaufstelle geben, bei der auch die Steuern für andere Mitgliedstaaten abgeführt werden, ähnlich wie es mit dem Mini-One-Stop-Shop jetzt für digitale Dienstleistungen der Fall ist. Zudem sollen Marktplätze aktiv in die Besteuerung von Umsätzen der Marktplatzhändler einbezogen werden, um Steuerbetrug einzudämmen. In Deutschland gibt es eine solche Regelung zwar seit letztem Jahr bereits, diese funktioniert jedoch anders als von der EU geplant, sodass es sicherlich auch in dieser Sache zu Änderungen kommen wird. Für 2025 wurden zudem Maßnahmen beschlossen, die den Befolgungsaufwand für Kleinunternehmer im Bereich Steuern verringern sollen.

 

E-Privacy-Verordnung: Wie ist der Stand?

Sie sollte eigentlich 2018 zusammen mit der DSGVO in Kraft treten und diese im Bereich des Datenschutzes ergänzen. Doch geworden ist darauf bislang nichts. Ende 2019 schien es, als sei der letzte Entwurf gescheitert, doch ganz vom Tisch ist er offenbar noch nicht.

Dennoch: Es gibt offenbar widerstreitende Positionen und Klärungsbedarf zum Inhalt. Ob, wann und wie die Verordnung verabschiedet wird, lässt sich insofern zur Zeit nicht mit Sicherheit sagen.

 

PSD2: Fristende zum Weihnachtsgeschäft

PSD steht für Payment Service Directive und betrifft Zahlungsdienstleister. Die Richtlinie hat sicheren und zukunftsgerichteten Zahlungsverkehr im Fokus. Ein Regelungspunkt der PSD ist die Starke Kundenauthentifizierung (SCA), die zusätzliche Sicherheitselemente für elektronische Zahlungsvorgänge mit sich bringt. Doch mit der Umsetzung, die eigentlich im letzten Jahr geschehen hätte sollen, haperte es. Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hat die Frist für die Umsetzung bei Kreditkartenzahlungen im Internet deshalb auf den 31.12.2020 verschoben. Zwar sind es vor allem Banken bzw. Herausgeber von Kreditkarten, die die technische Umsetzung vornehmen müssen. Doch verändert wird damit auch das Verfahren der Zahlung bei Online-Einkäufen. In der E-Commerce-Branche befürchtet man Auswirkungen auf das Weihnachtsgeschäft, etwa wegen Kaufabbrüchen. Online-Händler sollten deswegen frühzeitig starten, Kunden und Shop-Besucher über Änderungen zu informieren.

 

Brexit: Auswirkungen 2020

Mit Ablauf des 31. Januars 2020 trat das Vereinigte Könglichreich aus der Europäischen Union aus. Nicht nur anhand der bislang in diesem Artikel angesprochenen Themen sieht man, welche Bedeutung die Mitgliedschaft einer Nation in der EU in rechtlicher Hinsicht hat. Entsprechend dürfte der Austritt auf für den Online-Handel eine Bedeutung haben. Doch erst einmal bleibt vieles wie gehabt: Bis zum 31. Dezember läuft eine Übergangsphase, in der die EU-Regelungen weiter wie bisher angewendet werden. Währenddessen beginnen die Klärungen über die zukünftige Rechtslage, beispielsweise über die Konditionen eines Freihandelsabkommens. Zoll, Versand, Steuern, Verbraucherschutz, Datenschutz: Es gibt vieles, was geregelt werden muss. Und so wie zur Zeit noch vieles bleibt, wie es war, bleibt es auch spannend: Können sich EU und Vereinigtes Königreich bis zum Ende des Überganszeitraums nicht einigen, kann es zu einem harten Brexit kommen. Dann wäre das Königreich ab dem 1. Januar 2021 ein Drittland, mit dem es womöglich gar keine speziellen Abkommen gibt. Weitere Informationen gibt es in unserem FAQ zum Brexit.

 

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Über den Autor

Melvin Dreyer ist seit Mitte 2018 als juristischer Redakteur für den Händlerbund tätig. Er hat schon während seines Rechtswissenschaft-Studiums leidenschaftlich gerne Beiträge verfasst und Fachwissen vermittelt. Jetzt berichtet er als Redakteur regelmäßig zu rechtlichen Neuigkeiten und Fragestellungen rund um den E-Commerce.

 

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